Gefestigt hat sich der gemeinsame Besitz des Waldes im Waldvergleich von 1793. Dort wurde mit dem Fürstenhaus Wied ein Vergleich geschlossen, wonach die Waldnutzung den Bürgern und Bürgerinnen des Kirchspiels und nicht dem Fürstenhaus zusteht. Es wurde eine klare Grenzabmarkung vollzogen. Die damaligen Familien schlossen sich in der Märkerschaft zusammen, die erste Märkerordnung datiert auf den 18. Dezember 1793. Die Märkerordnung wurde immer wieder neuen Gegebenheiten angepasst.
Dem vorangegangen war ein langjähriger Disput. Der Waldprozeß dauerte von 1716-1793. In dessen Verlauf waren drei Delegierte des Kirchspiels zu Fuß nach Wien zum Kaiserlichen Hofgericht gezogen, einer davon verstarb auf dieser beschwerlichen Reise.
Der heutige Zweckverband wurde am 24. März 1969 auf dem nun gültigen Zweckverbandsgesetz beruhend gegründet. Eine Verbandsordnung und eine neue Märkerordnung traten in Kraft. Bis zum Jahr Dezember 2019 war der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Puderbach Verbandsvorsteher.
Im Laufe der Jahre kamen neben dem Wald weitere Aufgaben hinzu: