Erneuerbare Energien

Planung Energiepark Kirchspiel Urbach

Quelle: BMR energy solutions GmbH vom 05.04.2024

Projektidee „Energiepark Kirchspiel Urbach“

Gemeinsam mit der BMR Energy solutions GmbH und der Süwag planen wir in der Verbandsgemeinde Puderbach einen Energiepark mit 4 Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 20 MW.

Die Kombination aus den beiden „grünen“ Energieträgern eröffnet dem Kirchspiel Urbach  perspektivisch auch die Möglichkeit zur Produktion von grünem Wasserstoff für die industrielle Nutzung und die Nutzung im Mobilitätssektor.

Die Beteiligung von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern am Energiepark Kirchspiel Urbach ist für uns von hoher Bedeutung, weswegen wir für die Bürgerbeteiligung die Gründung einer Genossenschaft beschlossen haben.

KomponentenAnzahlLeistung
Windenergieanlagen44 x 6,5 MW
PV FreiflächenanlageMehrere Standort möglichbis 20 MW
Elektrolyseur zur Wasserstoffgewinnung11 MW skalierbar

Möglicher Standort

Der Standort für den geplanten Windpark verläuft entlang der BAB A3 und südlich der Kreismülldeponie Neuwied und befindet sich in den Ortsgemeinden Linkenbach und Urbach. Die Planungen für die Freiflächen Photovoltaikanlagen können in einem Korridor von 500 m entlang der BAB A3 und der ICE Schnellbahntrasse Köln Frankfurt stattfinden.

Weitere potentielle Standorte wären Industrie oder Gewerbegebiete, Konversionsflächen und landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete mit Bodenpunkten um 40. Auf dem Dernbacher Kopf und im Urbachtal sollen keine Windräder aufgestellt werden.

Vorteile der Windenergie- und Photovoltaiknutzung

1. Kostenloser Rohstoff
Wind und Sonne sind ein kostenloser „Energierohstoff“ für die Stromerzeugung – direkt vor unserer Haustür. Sie gehören uns, wir müssen sie nicht importieren. Mit ihnen erzeugen wir unseren eigenen Strom mit unseren eigenen Rohstoffen.

2. Unendliche Energie
Wind und Sonne sind wechselseitig oder gemeinsam unerschöpflich – fossile Rohstoffe haben ein Ende

3. Effiziente heimische Energieerzeugung
Der Strom, den eine einzige Windenergieanlage in einer Stunde produziert, reicht bei 100 Elektroautos für eine Strecke von Köln nach Frankfurt a. M.
(ca. 200 km)

4. Ein Windrad
= Strom für mehr als 4.000 Haushalte Ein einziges Windrad ist also in der Lage eine größere Gemeinde vollständig zu versorgen

5. Regionale Wertschöpfung
Die Pachteinnahmen für Kirchspiel und Gemeinden sind umlagebefreit und verbessern direkt die Haushaltslage.
Der vor Ort erzeugte Wind- und Sonnenstrom wird auch tatsächlich in den Verbandsgemeinden Puderbach und Rengsdorf Waldbreitbach für Bürger und Unternehmen zur Verfügung stehen. Bürger haben die Chance sich über die Genossenschaft am Projekt zu beteiligen.

6. Heimische Wertschöpfung
Durch die Errichtung und den Betrieb des Windparks und der Photovoltaikfreiflächenanlagen profitieren auch Unternehmen aus vielen unterschiedlichen Branchen in der Region.

7. Klimaschutz
Sauberer Wind- und Sonnenstrom liefern auf dem Weg zur Klimaneutralität einen enormen Beitrag zum Klimaschutz und reduziert die CO2 Produktion.

8. Sauber
Bei der Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenkraft gibt es keine Abgase, Abfälle oder Abwässer.

9. Effizienter Lebenszyklus
Wenn ein Windrad seinen Lebenszyklus vollendet hat (nach mindestens 20 Jahren), kann es rasch und umweltverträglich wieder abgebaut werden. Gleiches gilt für eine Photovoltaikanlage, die heute jedoch deutlich länger als 20 Jahre Strom produziert.

10. Unabhängigkeit
Der Ausbau der Wind- und Sonnenenergie ist eine volkswirtschaftlich sinnvolle Investition in die Zukunft und macht von Energieimporten unabhängig.

Fragen & Antworten zum Energiepark Kirchspiel Urbach

Auf den Flächen des Kirchspiel Urbach, welche für den Energiepark vorgesehen sind, sollen nach Möglichkeit vier Windenergieanlagen errichtet werden. Hierzu laufen derzeit die Untersuchungen und die weiteren Planungen.

Die Standorte für die vier geplanten Windenergieanlagen im Kirchspiel werden entlang der ICE- und der Autobahn-Trasse geplant. Die Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen ebenfalls innerhalb eines Korridors von max. 500m parallel zur ICE- und Autobahn-Trasse entstehen.

Von den Planungen ausgenommen wurde die Kernzone des Naturpark Rhein Westerwald. Die Abstände zur Bebauung werden mit 900 m bzw. 500 m zu Einzelgebäuden gewahrt.

Der Windpark wird geplant, entwickelt und gebaut von der BMR Energy GmbH und der SÜWAG Energie AG. Die gesamten Kosten bis zur Inbetriebnahme und das damit verbundene Risiko wird von diesen beiden Firmen getragen. Eine Beteiligung der Kommunen des Kirchspiel Urbach und einer Bürgergenossenschaft an der Betreiber­gesellschaft ist möglich.

Der Energiepark erzeugt saubere, erneuerbare Energien und reduziert damit die Ab­hängig­keit von fossilen Brennstoffen. Dies trägt zur Reduzierung der Treib­haus­gas­emissionen bei und unterstützt die Umweltziele zur Bekämpfung des Klimawandels.

Durch die Beteiligungsmöglichkeiten des Kirchspiels, der Kommunen und der Bürger*innen an den Projektgesellschaften verbleibt die Wertschöpfung in der Region. Pachteinnahmen für das Kirchspiel und die Kommunen für die Windenergieanlagen, die Photovoltaik-Freiflächenanlagen und weitere Komponenten bringen gesicherte Einkünfte für die Dauer von rund 25 Jahren.

Für die Bürger*innen besteht zudem die Möglichkeit der Beteiligung über eine noch zu gründende Genossenschaft. Die regionale Ausrichtung des Projektes mit dem Partner SÜWAG und BMR, welche in der Region beheimatet sind, sorgen für kurze Wege und den „direkten Draht“.

Durch die Erzeugung von regionalem und grünem Strom aus Wind und Sonne soll perspektivisch Wasserstoff für die Nutzung in der heimischen Industrie und interessierte Mobilitätsunternehmen bereitgestellt werden. Dieser innovative Ansatz kann perspektivisch zu einem Standortvorteil für die Region werden.

Eine Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Beim Aufbau einer Windenergieanlage werden zusätzliche temporäre Areale zur Lagerung und Montage benötigt, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden.

Das Fundament der Windenergieanlage (Durchmesser ca. 25m) wird in die Erde eingelassen und nimmt den Turm auf. Das Fundament hat eine Fläche von rund 450 Quadratmetern.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden punktuell mit ihrem Ständerwerk in den Boden gerammt und nehmen dann die Halterung für die Module auf, die über Schraub­verbindungen befestigt ist.

Aufgrund der Menge des erzeugten Stroms wird der geplante Energiepark an das Hochspannungsnetz (110.000 Volt) angeschlossen. Der durch die Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom wird unter anderem den Kommunen des Kirchspiel Urbach zur Verfügung stehen. Rein rechnerisch kann hierdurch die Stromversorgung klimaneutral sichergestellt werden.

Windenergieanlagen gelten im Allgemeinen als sicher. Wie aber bei jeder Technologie, besteht auch hier die Möglichkeit, dass etwas passieren kann. Im Folgenden sind die verschiedenen Risiken und der Umgang mit diesen aufgelistet:

      • Strukturelle Integrität: Moderne Windenergieanlagen werden so konstruiert, dass sie starken Winden und Stürmen standhalten. Dennoch können extreme Wetterbedingungen zu Schäden führen. Um dem zu begegnen werden Situationsabhängig, aber auch in regelmäßigen Abständen Inspektionen und Wartungsarbeiten durchgeführt, um die strukturelle Integrität sicher zu gewährleisten.
      • Brandrisiken: Obwohl Brände bei Windenergieanlagen selten sind, können sie dennoch vorkommen. Diese werden zum Beispiel durch technische Probleme oder Blitzschläge ausgelöst. Alle gängigen Anlagen verfügen heutzutage über eine selbsttätige Löscheinrichtung.
      • Betriebssicherheit: Es besteht immer das Risiko von Betriebsstörungen oder Fehlfunktionen, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Ein guter Wartungsplan und eine sorgfältige Überwachung der Anlagen sind notwendig, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
      • Abbruch von Bauteilen und Eiswurfgefahr: Sehr selten, aber es kann vorkommen, dass Teile von Windenergieanlagen herunterfallen. Eiswurfgefahr besteht grundsätzlich nur bei einer entsprechenden Witterung. In der Nähe des Windparks werden Schilder aufgestellt, welche auf die Gefahr des Eiswurf hingewiesen.
      • Elektrische Sicherheit: Windenergieanlagen erzeugen erhebliche Mengen elektrischer Energie. Auf Basis entsprechender Sicherheits­vor­kehrungen wird die Gefahr eines Stromschlags oder andere elektrische Gefahren weitestgehend vermieden.

 

Umweltgefahren durch wassergefährdende Stoffe: Die Möglichkeit des Austretens von wassergefährdenden Stoffen wird in heutigen Wind­energie­anlagen durch eine Vielzahl von Kontroll- und Über­wachungs­mechanismen verhindert. Ölhaltigen Schmiermitteln werden im Schadensfall zum Beispiel durch den Einsatz von Auffangsystemen zurückgehalten.

Seit Januar 2023 gilt für neu errichtete Windenergieanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung: Das heißt, die roten Lichter an einer Windenergieanlage dürfen nur blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug dieser Anlage nähert. Somit werden die Beeinträchtigungen durch die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.

Seriöse und verlässlichen Studien, die einen Zusammenhang zwischen der Wertminderung von Immobilien und Grundstücken sowie der unmittelbaren Nähe von Windenergieanlagen festgestellt haben, liegen nicht vor. Da Windparks mehr und mehr zum „üblichen“ Landschaftsbild gehören, werden diese vermutlich in Zukunft als noch weniger besonders oder irritierend wahrgenommen.

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt, auch die technische Lebensdauer einer Anlage beträgt ca. 25 bis 30 Jahre. Nach dem Rückbau der Windenergieanlagen ist es grundsätzlich möglich, diese Alt-Anlagen durch neuere, leistungsstärkere Windenergieanlagen (das so genannte „Repowering“) zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen des Kirchspiels dies wünschen und den bestehenden Pachtvertrag verlängern.

Für den Rückbau der Windenergieanlagen und der Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden Rückbaubürgschaften bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt, sodass der Rückbau der Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen garantiert ist.

Gemäß Bundesdeutschem Strommix (Stand: Jahr 2022) kann eine Windenergieanlage an den angedachten Standorten zwischen 5.000 bis 6.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vermeiden. Dabei wurde die bei der Herstellung der Windenergieanlage anfallenden Emissionen bereits mit verrechnet.

Bevor eine Windenergieanlage oder eine Photovoltaik-Freiflächenanlage gebaut werden dürfen, müssen entsprechende unabhängige Untersuchungen am vor­ge­sehenen Errichtungsort durchgeführt werden. Hierzu sieht das Bundes­natur­schutz­gesetz (BNatSchG) vor, dass Eingriffe in die Natur zu minimieren sind, sodass die geringstmögliche Belastung hieraus entsteht. Somit muss bereits vor der Planung solcher Anlagen gemäß den Vorgaben des Bundes­natur­schutz­gesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz (LNatSchG) die vorhaben­spezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft untersucht werden.

Unter Beachtung beider Gesetze dürfen keine bedrohten Tierarten durch die Errichtung der verschiedenen Anlagen gefährdet werden. Insbesondere stehen bei der Untersuchung die Vogelwelt und Fledermäuse im Vordergrund. Dabei werden im besonderen Maße die sogenannten windenergiesensiblen Vogelarten betrachtet.

Für den Betrieb von Windenergieanlagen werden unter anderem Hoch­spannungs­schalt­anlagen benötigt. In solchen Schaltanlagen kann als Isoliermedium das Schutzgas Schwefelhexafluorid (SF6) zur Anwendung kommen, welches klimaschädlich ist. Allerdings besitzt dieses Gas sehr gute Isoliereigenschaften und wird aufgrund seiner hohen elektrischen Durch­schlags­festigkeit und der thermischen Stabilität in abgedichteten Schaltelementen verwendet. Hierdurch lassen sich kompakte Bauweisen von Schaltanlagen realisieren, welche in Wind­energie­anlagen mit ihren begrenzten Platzverhältnissen zur Anwendung kommen. Derzeit ist die Verwendung von Schwefelhexafluorid als Isoliermedium in elektrischen Anlagen Stand der Technik.

Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse in Windenergieanlagen können nicht alle auf dem Markt verfügbaren Schaltanlagen (z.B. luftisoliert) verwendet werden. Seitens der Industrie wird allerdings an kompakten SF6-freien Schaltanlagen gearbeitet, welche alle elektrischen sowie Isolationseigenschaften erfüllen und dabei die gleichen oder nahezu identischen kompakten Abmessungen aufweisen, wie SF6-Schaltanlagen. Sofern beim Bau der Wind­energie­anlagen am Markt SF6-freie kompakte Schaltanlagen verfügbar sind und diese von Herstellern von Windenergieanlagen angeboten werden, wird angestrebt, diese in den Anlagen anzuwenden.

Im Landesentwicklungsprogramms („LEP IV“) wurden die Ziele der Raumordnung, in Bezug auf die Windenergie neu gefasst. Der Punkt G 163 k stellt hierzu fest grundsätzlich soll in den Kernzonen der Naturparke die Windenergienutzung ausgeschlossen sein.

Auf diesen Ausschlusstatbestand bezieht sich auch ein Urteil des VG Trier, Urteil vom 15.01.2020 – 9 K 2133/19.TR, dass die Errichtung eines Windparks im Naturpark Saar Hunsrück nicht genehmigt hat.

Die Errichtung von Windenergieanlagen in der Naturparkkernzone ist somit nicht pauschal gestattet, sondern muss über ein gesondertes, zusätzliches Genehmigungsverfahren (Antrag auf die Befreiung von den Verboten der Verordnung über den Naturpark) bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In begründbaren Ausnahmefällen wurde der Errichtung von Windkraftanlagen in einer Naturparkkernzone bisher einmal genehmigt (Naturpark Nassau).

Der Rückbau einer Windenergieanlage ist über eine Bankbürgschaft abgesichert. Bei der Rückbaubürgschaft werden aktuell mind. 40.000€ / MW angesetzt.

Das Ganze ist Bestandteil der Genehmigung für die Windenergieanlage und wird durch die Kreisverwaltung überwacht.
Weiterhin kommt die Bürgschaft von der finanzierenden Bank, ist somit an das Gesamtprojekt gekoppelt, sodass hier keine Unterdeckung möglich ist. Desweitern wird die Höhe der Bürgschaft alle 10 Jahre überprüft und gegebenenfalls inflationsbedingt angepasst:

Die Bürgschaft wird jedoch erst dann „gezogen“ wenn der Betreiber den Rückbau nicht durchführen kann.
Aktuelle Zahlen aus den Rückbauten im Rahmen vom Repowering aus 2023 lassen Kosten von ca. 60.000 – 80.000€ erwarten. Ein Großteil der Kosten die der Rückbau verursacht wird durch den Schrottpreis bestimmt. Diese lag Anfang 2024 bei 300€/to in 2022 lag der Preis beispielhaft bei 500€/to hier kann dann mit einem Gewinn bzw. mit einem Ausgleich der Kostenkalkuliert werden. Auch hat sich zwischenzeitlich in Vorderasien und Südosteuropa ein Gebrauchtmarkt etabliert. Für Maschinenhäuser mit Stahltürmen der 1,5 bis 2,5 MW Klasse finden sich hier Absatzmöglichkeiten. Die Anlagen werden demontiert und dann am neuen Standort aufgebaut.

Nach Berechnungen des Frauenhoferinstitutes fallen aktuell in Deutschland ca. 10.000to Windradmüll an. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden. Aktuell liegt die Recyclingquote bei bis zu 90% dies betrifft jedoch in erster Linie den Turm aus Beton und Stahl den Generator und die mechanischen Elemente sowie die Leitungen.

Bisher wurden verhältnismäßig wenige Anlagen zurückgebaut. Ein Teil dieser Anlagen wurde auf dem Zweitmarkt, zumeist außerhalb der EU, umgesetzt. Grundsätzlich ist jedoch mit einem starken Anstieg der Rückbauquote zu rechnen.

Die geäußerten Bedenken hinsichtlich des Recyclings der Windradflügel bestehen. Carbon oder Glasfaser durch setzten Rotoren sind für das Recycling ein Problem. Bisher gibt es noch kein Verfahren, um CFK, aber auch GFK, im industriellen Maßstab komplett zu recyceln.

Nach eigenen Angaben hat der dänische Anlagenhersteller Vestas zusammen mit dem Epoxid-Hersteller Olin Corporation, Stena Recycling und der Universität Aarhus ein neues Recyclingverfahren für Rotorblätter entwickelt. Das in den Rotorblättern verwendete Epoxidharz kann somit in wiederverwendbare Bestandteile zerlegt werden. In einem zweistufigen Prozess sollen die Verbundwertstoffe zu Fasern und Epoxid zerlegt werden. Anschließend kann das Epoxid in weitere Basiskomponenten zerlegt werden. Es sei gut möglich, dass das Verfahren auf Chemikalien basiere, die bereits weit verbreitet seien. Noch ist das Verfahren unausgereift. Doch bis 2024 will das Unternehmen seine Windkraftanlagen aus 100 Prozent recycelbarem Material herstellen. Vestas ist jedoch nicht das einzige Unternehmen, das an der vollkommenen Wiederverwendbarkeit von Windkraftanlagen arbeitet.

Folgende Lösungen finden bisher Anwendung:

  • Aktuell ist nach einer Zwischenlagerung der Flügel, die thermische die gängige Möglichkeit der Verwertung. Hier wird zwar z.B. Rohöl ersetzt es entsteht aber trotzdem CO2. GFK-Abfälle werden bereits bei der Zementherstellung genutzt – sie werden verheizt, die danach zurückbleibenden Rohstoffe wie Glas, Sand und Harz dem Zement beigemengt. Die Firma Neocomp aus Bremen hat dazu ein Verfahren entwickelt, bei dem GFK-Windräder zerkleinert und dann zu einem Granulat verarbeitet werden, das als Ersatzbrennstoff dienen kann. Bis zu 80.000 Tonnen GFK kann die Firma nach eigenen Angaben so jährlich verarbeiten.
  • Die Deponierung von geschredderten Flügeln kommt in Einzelfällen im Ausland auch zur Anwendung, in der EU dürfen Rotorenflügel seit 2005 nicht mehr deponiert werden ! Die Entsorgung auf Mülldeponien ist in Deutschland verboten, weil das Material nahezu ohne zu verrotten liegen bleiben würde. Der Glasfaserkunststoff zählt zum Sondermüll.

Die Fa. Anmet aus Polen ist Europas führender Spezialist für Recycling von Rotoren, daraus entstehen:

  • klassischen Sitzgelegenheiten und Tischen,
  • Hochbeete,
  • Pflanzkübel,
  • Kaffee-Tische als Interieur
  • Fahrradständer und Mülleimer-Einfassungen
  • Stadtmöbel mit Solarfolien

Ebenso hat Anmet ihn vergangenen Jahr in Szrpotawa die erste Fußgängerbrücke der Welt mit Rotorblättern als tragendes Element errichtet.

Für den ersten Ausbauschritt wird mit einer Jahresleistung von 1 MW Elektrolyseurleistung geplant.

1 MW Elektrolyseleistung ergeben = 100 to Wasserstoff Jahresleistung

Für einhundert Tonnen (100.000 kg) Wasserstoff benötigt man 1.800 qm Wasser pro Jahr (5qm/Tag) die für den Prozess aufbereitet (entsalzt) werden

Davon gehen nach dem Herstellungsprozess ca. 900qm Wasser zurück in die Kanalisation, weiterhin könnte auch der abgespaltene Sauerstoff als „Abfallstoff“ zur Folgenutzung bereit gestellt werden.

Es ergäbe sich eine tägliche Wassermenge (wenn die Produktion regelmäßig jeden Tag erfolgen würde) des Elektrolyseurs von 3 qm.

Hinsichtlich der Wasserversorgung in der VG Puderbach wurde seitens der VG Werke Puderbach zum Thema wie folgt Stellung bezogen:

Bei 5 m³ Wasserabnahme pro Tag stellt eine Elektrolyseanlage sicherlich für die Wasserversorgung kein Problem dar. Natürlich können wir nicht ausschließen, dass es auch zukünftig dazu kommen kann, dass wir bei extremen Witterungsverhältnissen zum Wassersparen aufrufen müssen. Dies ist aber unabhängig von der u.a. Anlage.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass im Bereich der vorgesehenen Standorte der Windräder und der PV-Anlage/n keine Erschließung mit Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen sichergestellt ist, da wir in diesem Bereich keinerlei eigene Anlagen betreiben. Die reine Wasserversorgung bei einem Standort in einem der beiden Industrie/Gewerbegebiete Daufenbach-Linkenbach oder Urbacher Wald für eine der u.a. Anlagen kann sichergestellt werden. Nicht geprüft wurde hier die Notwendigkeit der Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Für die Abwasserbeseitigung können wir die für eine Anlage genannte Abwassermenge von ca. 900 m³ im Jahr bzw. 2,5 m³ in einem erschlossenen Gebiet entsorgen. Voraussetzung hier ist jedoch die Qualität des Abwassers, die unseren Satzungsbestimmungen entsprechen muss. Ist dies nicht der Fall muss durch den jeweiligen Betreiber der Anlage eine entsprechende Vorklärung bzw. Vorbehandlung erfolgen.

Abrieb / Mikroplastik Bei Regen und Wind wirkt bei den hohen Rotorgeschwindigkeiten (300 km/h) auch schon der Regentropfen wie Schmirgelpapier und lässt kleine Partikel von den Rotorflügeln abtragen. Diese Erosion ist insbesondere für die Betreiber ein Problem, da sie auf Dauer die Effizienz der Anlagen beeinträchtigt. Daher müssen die Flügel zum einen regelmäßig gewartet werden, zum anderen werden die Beschichtungsmaterialien aus Folien und Lacken in verschiedenen Forschungsprojekten immer weiter optimiert.

Der Umfang des Abtrags ist auf aufgrund der verschiedenen Beschichtungen sehr unterschiedlich und kann nur grob geschätzt werden. In Modellrechnungen wurde ein Worst-Case Szenario genutzt, das sich einfach rechnen lässt. Bei diesem erfolgt ein maximaler Abtrag auf einer Fläche von ca. 10m2 pro Rotorblatt. Daraus lässt sich als obere Grenze ein Materialabtrag von maximal 1.395 t/a für alle rund 31.000 Windkraftanlagen in Deutschland abschätzen. Zum Vergleich dazu beträgt der jährliche Abrieb von Reifen 102.090 t/a und von Schuhsohlen 9.047 t/a. (1, 2)

 

Vergleich der Abriebsmengen von Mikroplastik verschiedener Herkunft Auch ist wichtig zu bemerken, dass das Material von Windkraftanlagen im Gegensatz zu vielen anderen Quellen von Mikroplastik nicht auf Atemhöhe stattfindet, sondern insbesondere bei starkem Wind in großer Höhe, wodurch das Material weit verteilt wird und somit die Konzentration sinkt.

Fazit

Abrieb von Windkraftflügeln ist vor allem ein Problem für die Betreiber, nicht für die Umwelt oder gar die Bevölkerung, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik vernachlässigbar gering sind und außerdem nicht giftiger sind. Problematische Stoffe werden beim Betrieb nicht freigesetzt, da sie durch Lacke und Folien geschützt sind und außerdem fest im Plastik gebunden sind.

Quelle: https://energiewende.eu/windkraft-abrieb/

Infraschall ist sehr niederfrequenter Schall. Dieser entsteht bei Windkraftanlagen zum einen ebenfalls durch die Rotorblätter, zum anderen durch die Verwirbelungen, die beim Vorbeistreichen der Rotoren am Mast der Anlage entstehen. Die Geräusche der Rotorblätter werden inzwischen durch andere Steuerungen der Rotorblätter minimiert (sogenannte Pitch-Regelung), so dass i.W. nur die Verwirbelungsgeräusche beim Durchgang durch den Mast übrigbleiben.

Wie bereits gesagt, nimmt die atmosphärische Dämpfung durch die sehr langen Wellenlängen tiefer Frequenzen ab, somit sollte Infraschall theoretisch in größerer Entfernung als hörbarer Schall wahrnehmbar sein. Tatsächlich wird aber auch Infraschall vor Allem durch das Ohr wahrgenommen (als Druckänderung). Dies wird deutlich beim Tauchen oder Fliegen: Das Druckgefühl empfinden wir zuerst an den Ohren, da diese ein luftgefülltes Organ abschließen (das Innenohr) und selbst mit der Atmosphäre in Verbindung stehen. Dies ist wichtig, weil die Empfindlichkeit des Ohres bei niedrigen Frequenzen stark abnimmt. Zusammen führt dies dazu, dass, schon ab ca. 150 m-250 m Abstand zu einer Windkraftanlage, der tiefe Schall nicht mehr hörbar, und ab 300 m auch nicht mehr als Druckänderung wahrnehmbar ist. Ab 700 m ist er sogar überhaupt nicht mehr messbar, weil er vollständig mit den normalen Infraschallquellen (dem Wind) zusammenfällt.

Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das Belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT).

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 4.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Download: Beispielhafte Untersuchungen

Pressemitteilungen

Zweckverband Kirchspiel Urbach, Süwag und BMR Energy Solutions stellen Weichen für Windkraftprojekt in der Verbandsgemeinde Puderbach


v. l.: Dirk Gerber, Süwag, Achim Hoffmann, Zweckverband Kirchspiel Urbach und Georg Melchers, BMR Energy Solutions

Dernbach, 6. Oktober 2023: Gestern Abend haben sich die fünf Gemeinderäte des Zweckverbands Kirchspiel Urbach mit weiteren Gästen im Dorfgemeinschaftshaus „Haus an den Buchen“ in Dernbach getroffen. Anlass war die Unterzeichnung eines „Letter of Intent“, welcher die Basis für erste unverbindliche Gespräche bildet. Achim Hoffmann, Ortsbürgermeister von Linkenbach und Vorsitzender des Zweckverbands Kirchspiel Urbach, unterzeichnete die Absichtserklärung gemeinsam mit Dirk Gerber, Geschäftsführer der Süwag Grüne Energien und Wasser, und Georg Melchers, Geschäftsführer der BMR Energy Solutions. „Um für unsere Kinder und Enkel eine lebenswerte Heimat zu erhalten, wollen wir gemeinsam ein Zeichen gegen den Klimawandel setzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien in unserer Region vorantreiben“, betonte Hoffmann beim Termin. „Unsere Vision ist ein Windpark in Kombination mit PV-Freiflächenanlagen und dem späteren Ausbau hin zu einer Wasserstofferzeugung, um unter anderem der heimischen Wirtschaft eine Alternative zu fossilen Energieträgern anzubieten“, fügte er hinzu. 

Der Zweckverband Kirchspiel Urbach ist ein Zusammenschluss der Gemeinden Harschbach, Niederhofen, Dernbach, Urbach und Linkenbach. Die Kommunen wollen gemeinsam mit dem regionalen Energieversorger Süwag und dem Projektentwickler BMR den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Der Windpark wäre der erste im Landkreis Neuwied. In den kommenden Gesprächen sollen alle drei Akteure ihre Expertise in die Projektentwicklung einbringen und so den Windpark gemeinsam planen und errichten. Sobald die Windräder stehen und in Betrieb sind, sollen die Bürger sich über eine Genossenschaft sich finanziell am Windpark beteiligen können. 

Bis sich die Windräder dann irgendwann auch tatsächlich drehen, ist es aber noch ein weiter Weg: Zunächst einmal wollen die drei Partner die Verträge für den Windpark gemeinsam ausarbeiten und die konkreten Standorte für die Windkraftanlagen festlegen. Im Zuge dessen soll es dann eine weitere Bürgerversammlung geben. Süwag-Geschäftsführer Gerber erklärte „Erst dann beginnt die eigentliche Umsetzung, in der wir zunächst einige Hürden überwinden und Genehmigungen einholen müssen. Dabei werden wir dem Zweckverband die ganze Zeit tatkräftig zur Seite stehen.“ Georg Melchers, Geschäftsführer der BMR, ergänzte: „Wir projektieren seit fast 25 Jahren Windparks und werden unser ganzes Knowhow dafür einsetzen, dass hier in der Region in Zukunft klimafreundlicher Strom erzeugt wird.“ 

Zweckverband Kirchspiel Urbach, Süwag und BMR Energy Solutions starten in die Projektarbeit zum Energiepark Kirchspiel Urbach

Im Oktober haben die Projektpartner Kirchspiel Urbach, Süwag und BMR Energy Solutions eine Absichtserklärung zur Errichtung eines Energieparks, bestehend aus vier Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie einer möglichen Wasserstoffproduktion unterzeichnet. Dazu wurde eine Projektgruppe gebildet, welche bereits ihre Arbeit aufgenommen hat.

Diese besteht aus Vertretern der drei Partner und wird sich mit den vielfältigen Aspekten des Energieparks beschäftigen, unter anderem die Beteiligung der Gemeinden und der Bürger, dem Umweltschutz, der Optik, der Geräuschentwicklung oder einzuhaltender Abstände. Der Vorsitzende des Zweckverbands Kirchspiel Urbach, Achim Hoffmann, stellte in Aussicht: „Bis Ende Februar 2024 wollen wir alle offenen Punkte diskutiert und ausgearbeitet haben. Die Ergebnisse präsentieren wir anschließend in einer erneuten Bürgerversammlung. Erst danach werden wir weitere Verträge abschließen.“

Um die Bürger des Kirchspiels Urbach über alle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, wurde die Webseite www.kirchspiel-urbach.de/erneuerbare-energien eingerichtet. Dort finden sich die bisherigen Sachstände und Informationen. Außerdem können die Bürger eigene Fragen über die Webseite einreichen. Die häufigsten Fragen und ihre Antworten wurden in einer sogenannten FAQ-Liste (Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen) aufgeführt.

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